Was sind Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Wer Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig sogenannte Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Warum gibt es diese Pflicht? Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die häusliche Pflege in guter Qualität stattfindet – und dass pflegende Angehörige die nötige Unterstützung erhalten.
Wie oft ist ein Besuch Pflicht?
Was passiert beim Besuch? Unsere Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und bespricht mit Ihnen, ob die aktuelle Versorgung dem Bedarf entspricht. Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihre Pflegekasse. Wichtig: Ein Beratungsbesuch ist keine Kontrolle. Es ist ein Unterstützungsangebot – und oft der Moment, in dem Angehörige erfahren, welche zusätzlichen Leistungen ihnen zustehen.
Wer braucht Beratungsbesuche?
Pflegegrad 2 & 3
Halbjährlicher Pflichtbesuch – fällig, wenn Pflegegeld bezogen wird und kein ambulanter Pflegedienst regelmäßig eingesetzt wird.
Pflegegrad 4 & 5
Vierteljährlicher Pflichtbesuch – bei höherem Pflegebedarf schreibt der Gesetzgeber engere Intervalle vor.
Pflegende Angehörige
Wer seinen Angehörigen selbst pflegt und Pflegegeld bezieht, ist zur Inanspruchnahme gesetzlich verpflichtet.
Nachweis für die Kasse
Nach dem Besuch erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen müssen.
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Anfrage stellen
Füllen Sie unseren kurzen Online-Fragebogen aus. Es dauert nur 3 Minuten und gibt uns alle wichtigen Informationen.
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Persönliches Erstgespräch
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam besprechen wir den Bedarf und klären alle offenen Fragen.
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Betreuung beginnt
Wir kümmern uns um Verträge und Pflegekassen-Abrechnung. Sie können sich voll auf Ihren Angehörigen konzentrieren.
Was übernimmt die Pflegekasse?
Vollständig kostenfrei für Sie
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden komplett von der Pflegekasse übernommen
Achtung bei Versäumnis
Wer den Pflichtbesuch nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung des Pflegegeldes
Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihren nächsten Pflichttermin, damit nichts vergessen wird.
Ehrliches Feedback
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